Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vitalpartner ist eine Marke der Ars Athletica GmbH · Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Ars Athletica GmbH, auch für die unter der Marke Vitalpartner angebotenen Leistungen.
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular finden Sie auf einer eigenen Seite.
Goethestraße 64
79100 Freiburg im Breisgau
Handelsregister: HRB 712120, Amtsgericht Freiburg im Breisgau
E-Mail: info@arsathletica.com
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Regelungen stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ars Athletica GmbH (Ars Athletica) dar (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in seiner jeweils gültigen Fassung. Gleich welche Leistung von Ars Athletica in Anspruch genommen wird, gehen diese AGB von einem „Mitglied“ aus. Damit ist keine Mitgliedschaft verbunden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag zwischen Ars Athletica und dem Mitglied kommt durch Entgegennahme des unterzeichneten und vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars durch Ars Athletica zustande.
2.2 Möchte das Mitglied ein „Leistungspaket“ bei Ars Athletica buchen, kommt der Vertrag durch Entgegennahme und schriftliche Bestätigung durch Ars Athletica des von Ars Athletica erstellten und vom Mitglied unverändert unterschriebenen Angebots zustande.
2.3 Für den Fall, dass das Mitglied das Anmeldeformular oder das Angebot zu einem „Leistungspaket“ einseitig verändert, gilt dies als neues Angebot auf Abschluss eines Vertrages, dessen Annahme oder Ablehnung sich Ars Athletica vorbehält.
3. Inhalt des Vertrages, Leistungspflicht Ars Athletica
3.1 Der Inhalt des Vertrages und die Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus dem Anmeldeformular oder aus dem von Ars Athletica erstellten „Leistungspaket“.
3.2 Für den Fall, dass Ars Athletica die vereinbarten Leistungen dauerhaft nicht erbringen kann, wird es das Mitglied unverzüglich informieren. Ars Athletica behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu beenden. In diesem Fall erhält das Mitglied die bereits entrichteten Entgelte so weit erstattet, wie die Kündigung das Vertragsverhältnis und die noch zu erbringenden Leistungen erfasst.
3.3 Wünscht das Mitglied eine Anpassung der Leistungen, erfordert dies die Zustimmung von Ars Athletica. Eine Leistungsanpassung kann auch mündlich vereinbart werden unter dem Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung von Ars Athletica.
3.4 Ars Athletica übernimmt für seine Leistungen weder eine Beschaffenheits- noch Erfolgsgarantie.
3.5 Ars Athletica ist berechtigt, für seine Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3.6 Mit der Anmeldung hat das Mitglied die Hausordnung der Ars Athletica erhalten. Sie ist ebenfalls Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Grundlage des Vertrages.
3.7 Das Mitglied ist mit Abschluss des Vertrages berechtigt, die Räumlichkeiten der Ars Athletica zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten im Rahmen des Vertragszweckes zu betreten und zu nutzen. Ars Athletica behält sich vor, nach zweimaliger Abmahnung des Mitglieds wegen Verstoßes gegen die Hausordnung das Hausrecht auszuüben.
4. Entgelte und Fälligkeiten
4.1 Das Mitglied schuldet die vereinbarten Entgelte inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Fall der gesetzlichen Änderung der Mehrwertsteuer ist diese Änderung maßgeblich und vom Mitglied zu bezahlen.
4.2 Ars Athletica behält sich das Recht vor, im Fall nicht vorhersehbarer Kostensteigerungen, die zu 130 % des vereinbarten Entgeltes führen, das Entgelt entsprechend zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Entgelterhöhung gemäß Punkt 12 auszuüben ist. Zahlt das Mitglied das erhöhte Entgelt, gilt die Kostensteigerung als angenommen.
4.3 Einmalig anfallende Entgelte, einschließlich der Aufnahmegebühr, sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
4.4 Wöchentlich anfallende Entgelte sind am Mittwoch einer Woche fällig und sofort zu bezahlen.
4.5 Monatlich anfallende Entgelte sind am ersten eines Kalendermonats fällig und sofort zu bezahlen.
4.6 Hiervon ausgenommen sind Bargeschäfte an der Kasse.
4.7 Die Zahlungen der Entgelte erfolgen grundsätzlich mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Sollte das Mitglied dem SEPA-Lastschriftverfahren nicht zustimmen oder es während der Vertragslaufzeit widerrufen, ohne den Vertrag mit Ars Athletica zu kündigen, sind die vorbeschriebenen Entgelte am Fälligkeitstag zu bezahlen mit der Maßgabe, dass der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto der Ars Athletica für die Einhaltung der Zahlungsfrist entscheidend ist.
4.8 Das Mitglied kommt ohne Mahnung in Verzug, § 286 Abs. 2 BGB. Es werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
4.9 Kann das Mitglied wegen unverschuldeter Gründe oder wegen Schwangerschaft die Leistungen von Ars Athletica nicht in Anspruch nehmen, ist es von der Pflicht zur Entgeltleistung für die Zeit seiner Annahmeunfähigkeit befreit. Die Annahmeunfähigkeit gilt als beendet, wenn das Mitglied die Leistungen von Ars Athletica in Anspruch nehmen möchte und es Ars Athletica eine Woche vor Inanspruchnahme informiert (Wiederaufnahme). Im Fall der Wiederaufnahme ist Ars Athletica berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorab zu verlangen.
4.10 Kommt es zu einer Leistungsanpassung nach Punkt 3.3, ist Ars Athletica berechtigt, das Entgelt dem vereinbarten Leistungsumfang anzupassen.
5. Vorfälligkeit
Kommt der Kunde verschuldet mit zwei Monatsraten in Zahlungsverzug, wird das gesamte Entgelt für die verbliebene Restlaufzeit des Vertrages mit Fälligkeit der dritten Monatsrate sofort fällig und zahlbar. Gleiches gilt für den Fall des verschuldeten Verzuges von zwei Wochenraten. Die Vorfälligkeit tritt nicht ein, wenn Ars Athletica von ihrem Kündigungsrecht nach Punkt 12 Gebrauch macht.
6. Mitwirkungspflichten des Mitglieds
6.1 Ars Athletica erbringt eine auf das jeweilige Mitglied individualisierte Leistung, die die Mitwirkung des Mitgliedes erfordert. Aufgrund der individualisierten Trainingssteuerung werden für das Mitglied Zeiten für das Training in den Räumlichkeiten der Ars Athletica nach Reservierung zur Verfügung gehalten (Termin). Während des Termins können andere Mitglieder die reservierten Geräte und Räume nicht nutzen. Deshalb ist Ars Athletica darauf angewiesen, rechtzeitig und unverzüglich vom Mitglied über die Absage eines Termins informiert zu werden. Gleiches gilt für die Vereinbarung einer einmaligen Leistung im Bereich Diagnostik, Beratung und Coaching.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, Ars Athletica unverzüglich über Personenstandsänderungen, einschließlich Namensänderung, Änderung des Geschlechts, Adressänderungen und Kontoänderungen, zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass das Mitglied die Leistungen der Ars Athletica nicht mehr wahrnehmen kann beziehungsweise wenn es nach einer Zeit der Annahmeunfähigkeit wieder dazu in der Lage ist, Leistungen der Ars Athletica anzunehmen.
6.3 Für den Fall der Verletzung der Mitwirkungspflichten behält sich Ars Athletica das Recht vor, nutzlos gewordene Aufwendungen, einschließlich solcher für Personal und Verwaltung, Kosten und entgangenen Gewinn geltend zu machen. Im Fall einer Absage eines Termins ohne Grund oder aus selbst verschuldetem Grund, außer Schwangerschaft, macht Ars Athletica einen Pauschalanspruch von EUR [ ___ ] oder einen individualisierten Anspruch geltend. Dem Mitglied ist es zugestanden nachzuweisen, dass Ars Athletica ein geringerer Schaden, Aufwand oder geringere Kosten entstanden sind, genauso wie es Ars Athletica zugestanden ist, einen höheren Schaden, Aufwand und höhere Kosten geltend zu machen.
7. Begleitpersonen und mitgebrachte Lebensmittel
7.1 Begleitpersonen und Kinder dürfen sich in den für ihre Betreuung vorgesehenen Bereichen aufhalten. Das Mitglied wird die Begleitpersonen und Kinder entsprechend einweisen.
7.2 Ars Athletica hält für jedes Mitglied Getränke und Essen gegen ein angemessenes Entgelt bereit. Deshalb ist das Mitbringen von eigenen Getränken und Lebensmitteln zum Verzehr in den Räumlichkeiten untersagt. Dies gilt insbesondere für alkoholische Getränke.
8. 26er- und 52er-Paket
8.1 Bucht das Mitglied ein 26er- oder 52er-Paket, berechtigt ihn das zur Entgegennahme der Leistungen von Ars Athletica innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Zeit ist Ars Athletica berechtigt, die Einrede der Verjährung zu erheben und die Leistungen nicht zu erbringen.
8.2 Erhebt Ars Athletica die Einrede der Verjährung, hat das Mitglied einen Erstattungsanspruch einer etwaigen bereits geleisteten Entgeltzahlung im Verhältnis zu den bereits verbrauchten Einheiten.
8.3 Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages erhält das Mitglied die Erstattung einer etwaigen bereits geleisteten Entgeltzahlung im Verhältnis zu den bereits verbrauchten Einheiten.
9. Übertragbarkeit, Abtretung, Aufrechnung
9.1 Das Mitglied ist nicht berechtigt, Teile des Vertrages oder den Vertrag als Ganzes ohne Zustimmung von Ars Athletica auf Dritte, einschließlich Familienangehörige, zu übertragen. Das bedeutet auch, dass die geschuldeten Leistungen und die Berechtigung zur Nutzung der Räumlichkeiten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
9.2 Das Mitglied ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Ars Athletica an Dritte zu übertragen.
9.3 Das Mitglied ist berechtigt, nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Forderungen der Ars Athletica aufzurechnen. Gleiches gilt, wenn Ars Athletica die Ansprüche des Mitglieds anerkannt hat.
10. Haftung
10.1 Ars Athletica haftet für einen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, wie sie sich aus diesen AGB und dem zugrundeliegenden Vertrag ergeben und erst die Durchführung dieses Vertrages bei ordnungsgemäßer Erfüllung ermöglichen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds. Im Übrigen ist eine Haftung wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen ausgeschlossen, auch im Fall einer Verletzungshandlung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ars Athletica.
10.2 Ars Athletica übernimmt keine Verpflichtung in Bezug auf persönliche Gegenstände des Mitglieds, die in den Räumlichkeiten der Ars Athletica dauerhaft oder vorübergehend verstaut, gelagert oder in Spinden eingeräumt werden.
11. Urheberrechte
Ars Athletica behält sich das Urheberrecht an den von ihr erstellten Dokumenten, Unterlagen und Broschüren sowie Untersuchungsergebnissen, Diagnosen und Empfehlungen zum Training des Mitglieds vor. Eine widerrufbare, nicht exklusive Nutzung des Urheberrechts durch das Mitglied bedarf der schriftlichen Zustimmung von Ars Athletica, vorbehaltlich eines Nutzungsentgelts.
12. Kündigung
12.1 Die ordentliche Kündigung ist für die nicht verlängerte Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
12.2 Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Laufzeit, wenn das Mitglied oder Ars Athletica nicht einen Monat vor Ablauf der nicht verlängerten Vertragslaufzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei der Verlängerung widersprochen hat. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung.
12.3 Verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Laufzeit, haben das Mitglied und Ars Athletica das Recht, den Vertrag mit Monatsfrist zu kündigen.
12.4 Ars Athletica steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, insbesondere dann, ohne abschließend zu sein, wenn
- a) das Mitglied mit zwei Entgeltzahlungen oder mit einem Betrag, der zwei Entgeltzahlungen entspricht, in Verzug ist,
- b) das Mitglied ohne Zustimmung von Ars Athletica Dritten den Zugang zu den Räumlichkeiten gewährte oder überließ,
- c) das Mitglied Punkt 11 verletzt, Urheberrechte ohne Zustimmung von Ars Athletica weitergegeben, vervielfältigt oder verändert hat.
12.5 Im Fall einer Kündigung nach 12.4 a) oder b) bedarf es der vorherigen Abmahnung durch Ars Athletica.
12.6 Dem Mitglied steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, insbesondere dann, ohne abschließend zu sein, wenn
- a) das Mitglied die Leistungen der Ars Athletica für die Vertragslaufzeit unverschuldet nicht nutzen kann,
- b) das Mitglied aus beruflichen Gründen außerhalb eines Umkreises von 25 km um den Sitz von Ars Athletica umzieht.
12.7 Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch das Mitglied hat Ars Athletica das Recht, die Begründung der außerordentlichen Kündigung zu verlangen, einschließlich Vorlage eines ärztlichen Attests beziehungsweise Vorlage einer Bescheinigung der Meldebehörden.
12.8 Alle Erklärungen unter diesem Punkt 12 sind in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben – entweder schriftlich oder per E-Mail.
12.9 Nach Eintritt der Beendigung hat das Mitglied sämtliche Gegenstände, die im Eigentum der Ars Athletica stehen, am Sitz der Ars Athletica zu den Geschäftszeiten innerhalb von drei Tagen nach Eintritt der Beendigung herauszugeben.
13. Schriftform, Rechtswahl
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung von Verträgen zwischen Ars Athletica und dem Mitglied bedürfen, wenn nicht anders in den AGB vorgesehen, der Schriftform nach § 126 BGB. Gleiches gilt für diese Klausel. Eine mündliche Abweichung von dieser Klausel durch einen Vertreter der Ars Athletica bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Ars Athletica.
13.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen der Ars Athletica und dem Mitglied unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.